Allgemeine Informationen
Eine Rücklastschrift ist die Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift. Sie tritt auf, wenn eine zuvor autorisierte Abbuchung nicht erfolgreich ausgeführt oder nachträglich rückgängig gemacht wurde.
Mögliche Gründe für eine Rücklastschrift
Eine Rücklastschrift kann verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel:
das Einzugskonto ist gesperrt
das Einzugskonto ist geschlossen
das Einzugskonto ist nicht ausreichend gedeckt
der Lastschrifteinzug wird aktiv widerrufen (Widerspruch)
der Lastschrifteinzug wird vom Einzugskonto nicht unterstützt
usw.
Kosten einer Rücklastschrift
Durch die fehlgeschlagene Abbuchung entstehen Bankgebühren in Höhe von € 9,- exkl. MwSt., die uns in Rechnung gestellt werden und wir 1:1 an Sie weitergeben müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Höhe und Verrechnung dieser Gebühr von uns nicht beeinflusst oder storniert werden kann und die entsprechenden Kosten direkt durch die Bank entstehen.
In der Regel wird ein fehlgeschlagener Lastschrifteinzug für eine Rechnung ein zweites Mal versucht, wobei der erneute Abbuchungsversuch üblicherweise nach etwa zwei Wochen erfolgt.
Sollte der Einzug erneut nicht erfolgreich sein, kommt es zu einer weiteren Rücklastschrift mit Gebühren und einer Sperrung des automatisierten Lastschrift-Einzugsverfahrens.
Wir empfehlen daher, sich im Falle einer Rücklastschrift umgehend mit unserer Buchhaltung unter [email protected] in Verbindung zu setzen, um die offene Zahlung zu klären und weitere Kosten zu vermeiden.
